Rahmenbedingungen
Erstgespräch
Beim Erstgespräch geht es mir um zwei Aspekte. Der erste Aspekt ist das gegenseitige Kennenlernen. Das bedeutet, dass Sie einen Einblick in meine Arbeitsweise erhalten und mich auch als Mensch erleben. So können wir überprüfen, ob wir uns eine gute Zusammenarbeit vorstellen können.
Als zweiten Aspekt möchte ich einen Eindruck von Ihrer Symptomatik erhalten und herausfinden, welche Leiden und Nöte der Grund für Ihren Behandlungswunsch sind. Ich möchte auch hören, mit welchen Zielen oder Wünschen, aber auch Zweifeln oder Ängsten Sie kommen, um entscheiden zu können, wie ich Ihnen am besten helfen kann.
Ich nehme mir beim Erstgespräch daher ausreichend Zeit (ca. 60- 70 Minuten) und verrechne ein Honorar von 100 Euro.
Honorar:
Das Honorar ist per Überweisung oder nach der Stunde in bar zu bezahlen. Eine Einzelsitzung (50 Minuten) kostet 100 Euro. Sozialtarife werden persönlich vergeben.
Änderungen vorbehalten.
Verschwiegenheitspflicht
Ich bin in Ausübung der Psychotherapie gesetzlich zu einer strengen Verschwiegenheitspflicht §15 über alle mir anvertrauten Informationen verpflichtet. Diese gesetzliche Auflage entspricht selbstverständlich meiner persönlichen Haltung. Davon gibt es lediglich zwei Ausnahmen:
Bei akuter Selbst- oder Fremdgefährdung zu Ihrem eigenen Schutz bzw. zum Schutze Dritter oder im Rahmen der Supervision, in der ich mein therapeutisches Handeln mit anderen PsychotherapeutInnen zum Zweck der Qualitätssicherung in anonymisierter Form reflektiere. Andere PsychotherapeutInnen unterliegen selbstverständlich der gleichen strengen Verschwiegenheitspflicht wie ich.
Absageregelung:
Absageregelung: In meiner Praxis besteht folgende Absageregelung: ein vereinbarter Termin kann bis spätestens 24 Stunden vor der vereinbarten Stunde per SMS oder Nachricht auf meiner Mobilbox kostenfrei abgesagt werden. Ich ersuche um Verständnis, dass ich bei kurzfristiger Absage das Honorar in Rechnung stelle, da ich diesen vereinbarten Zeitraum ausschließlich für Sie reserviert habe.